Brandschutz Thaler - allg. beeid. und gerichtl. zert. Sachverständiger
Gewerbepark 28
A-6068 Mils
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Sicherheitskonzept
06.07.2006
Für jede Veranstaltung mit einer zu erwartenden Besucherzahl von über 1.000 Personen muss lt. Veranstaltungsgesetz § 6 Abs. 3 ein Sicherheitskonzept vorgelegt werden.Nicht jedes Büro hat die Berechtigung solche Sichheitskonzepte zu erstellen.
Prüfen sie daher ob eine derartige Berechtigung vorliegt - unser Büro hat diese Berechtigung seit 21.1.2005.